Fahrlehrerversicherung VaG

 

 

Sie erreichen unsere Landesagentur in Kiel


Mo. - Do. 8.00 - 15.30 Uhr

Fr. 8.00 - 13.00 Uhr



Anschrift:
Fahrlehrerversicherung VaG
Landesagentur Schleswig-Holstein
Knorrstraße 5
24106 Kiel

Telefon: 04 31 / 3 07 47
Telefax: 04 31 / 33 66 45
e-mail: LA23@FvVaG.de

Mitarbeiterinnen:
Frau Bettina Luckfiel
Frau Erika Virtmann

 

Die erhebliche Verlängerung der telefonischen
Erreichbarkeit ist durch die Anrufweiterschaltung zu
der Landesagentur Bremen möglich geworden.

Unsere Direktionsbeauftragte:

Frau Dirks ist jeden 1. Donnerstag im Monat in Kiel, Knorrstr. 5 zwischen 9.00 - 12.00 Uhr zu erreichen oder unter

Telefon: 04151 – 86 68 887
Handy 0172- 73 17 024
e-Mail: Nicole.Dirks@FvVaG.

Informationen

 

Infos nach Verkehrsunfällen


www.fahrlehrerversicherung.de


www.zentralruf.de
www.verkehrsopferhilfe.de


Verein Verkehrsopferhilfe Telefon: 040 - 30 18 00

Zündschlüssel muss immer abgezogen werden

wer sein Auto verlässt (nach dem Weg fragen) muss den Schlüssel immer abziehen. Wird das Auto gestohlen zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Das Gericht findet zu Recht. Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt. Er hätte den Schlüssel abziehen müssen.
OLG Rostock, Az. 5 U 153/2008

 

Versicherungskarte

Verschiedene Versicherer bieten Ihren Kunden an, sich ihre grüne Versicherungskarte im Internet herunterzuladen und dann selbst auszudrucken. Doch das kann Probleme geben, warnt der KS-Autoclub in München. Der Ausdruck erfolge in der Regel auf weißem Papier, und das wiederum werde von manchem Grenzbeamten nicht anerkannt.
ddp
05.01.2010

Europäischer Unfallbericht

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte bei seinem Versicherungs­unternehmen das Formu­lar für den „Europäischen­unfallbericht" anfordern. Denn müssen im fremden Land Unfalldaten notiert werden, erleichtert das zweisprachige Formular die Schadensregulierung, erläutert der Zentralruf der Autoversicherer in Ham­burg. Kostenlose Vordrucke gibt es für die 25 Mitgliedsländer der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Informationen im Internet: www.zentralruf.de

dpa

Zentralruf ermittelt die Versicherung

Kommt es zu einem Unfall, können Autofahrer die Daten der anderen Beteiligten auch über den Zentralruf der Autoversicherer abfragen. Unter Telefon 0180/250 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom, abweichende
Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz sind möglich), wird täglich rund um die Uhr Hilfe zur schnellen Schadensabwicklung gegeben, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit. Voraussetzung sei, dass das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist.
Oft seien die Versicherungspapiere bei einem Unfall nicht zur Hand, oder die Fahrer vergessen in der Aufregung, den Unfallgegner nach seiner Versicherung zu fragen. Mit den Angaben des Zentralrufs kann der Geschädigte schnell selbst aktiv werden, so der GDV. Grundsätzlich sei es allerdings am besten, wenn die Unfallparteien nach einem Blechschaden zunächst die Unfallstelle sichern und räumen und dann ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen.
Infos: www.zentralruf.de.
dpa

Vor der ersten Fahrt in die Versicherungsakte schauen

Hat das eigene Kind gerade den Führerschein absolviert, sollten Eltern es nicht vorschnell ans Steuer der "Familienkutsche" lassen. Wichtig ist ein vorheriger Blick in die Kfz-Versicherungspolice, rät der ADAC. Dort hat der Halter unter Umständen angegeben - und dies in der Zwischenzeit vergessen - , dass nur Personen über 25 Jahre den Wagen steuern. Verursacht dann ein 18-Jähriger einen Unfall drohen drastische Strafprämien der Versicherung.