Die Verkehrsministerkonferenz vom 11. und 12. Oktober befasste sich auch mit einigen Themen, die unsere Branche unmittelbar betreffen. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Zur geplanten Reform des Maßnahmensystems für Fahranfänger
1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Kenntnis.
2. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt die Bestrebungen der Kommission zur Einführung eines europaweit harmonisierten Maßnahmensystems für Fahranfänger im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2006/126/EG (der sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie). Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag des Bundes befürwortet, von einer weiteren Bearbeitung des in der Frühjahrssitzung 2023 vorgelegten „Konzeptes für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fahranfängern“ bis zum Vorliegen der finalen Fassung der neuen Richtlinie abzusehen.
3. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMDV, nach Vorliegen der finalen Fassung der neuen Richtlinie über den Sachstand sowie gegebenenfalls der Wiederaufnahme der Bearbeitung des Konzeptes zu berichten.
Zum Prüfmonopol: Neustrukturierung der Fahrerlaubnisprüfung
1. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt, dass seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die durch die GKVS erbetene Befassung des Bund-Länder-Fachausschusses „Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrerrecht“ mit der Frage der Aufhebung der Alleinbeauftragung der Technischen Prüfstellen bei der Fahrerlaubnisprüfung zwischenzeitlich erfolgt ist.
2. Im Hinblick auf die Beschlussfassung der GKVS vom 1./2. März 2023 vermisst die Verkehrsministerkonferenz indes ein Aufgreifen der Diskussion (und ggf. Gesetzgebung) über die Anforderungen an Fahrerlaubnisprüfer/-innen (Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und Prüfung, Fortbildungspflichten) durch das BMDV.
3. Eine Entscheidung über eine Neustrukturierung der Fahrerlaubnisprüfung im Sinne einer Optimierung des bestehenden Systems kann aus Sicht der Verkehrsministerkonferenz nicht vor einer Prüfung und Entscheidung über die Anforderungen an die Fahrerlaubnisprüfer/-innen getroffen werden. Die Verkehrsministerkonferenz bittet daher das BMDV zunächst um eine diesbezügliche Prüfung und Berichterstattung.
4. Die Errichtung einer neuen Technischen Prüfstelle, die den hohen Anforderungen des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) entspricht, erfordert weitreichende, organisatorische, personelle und sachliche Anstrengungen. Die Schaffung einer Änderung oder Ausnahme von § 10 Absatz 1 Satz 3 KfSachvG zur vorrübergehenden Beauftragung mehrerer Technischen Prüfstellen ist daher aus derzeitiger Sicht nicht geeignet, um einem regional vorübergehend bestehenden Prüfungsengpass begegnen zu können.
Zur Optimierung der Fahrschülerausbildung
1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Kenntnis.
2. Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund, nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über den Stand der Umsetzung der Optimierung der Fahrschülerausbildung zu berichten.
Zur Umsetzung der europarechtlichen Option zur temporären Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise und Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung
1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Kenntnis.
2. Sie begrüßt die Absicht des BMDV, aus der Ukraine geflüchteten Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern den Zugang zum Beruf zu erleichtern. Dafür ist zu prüfen, ob von der in der Verordnung (EU) 2022/1280 vorgesehenen Option, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise anzuerkennen, Gebrauch gemacht werden sollte.
3. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMDV, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung gelten die bisherigen Regelungen zum Schutzstatus. Der Verkehrsministerkonferenz ist hierbei wichtig, zügig praktikable und schnell umsetzbare Lösungen zu finden und ohne umfangreiche neue Länderregelungen auszukommen.
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