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Fahrlehrerversicherung

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Zündschlüssel muss immer abgezogen werden

Wer sein Auto verlässt (nach dem Weg fragen) muss den Schlüssel immer abziehen. Wird das Auto gestohlen zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Das Gericht findet zu Recht. Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt. Er hätte den Schlüssel abziehen müssen.
OLG Rostock, Az. 5 U 153/2008

Europäischer Unfallbericht

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte bei seinem Versicherungs­unternehmen das Formu­lar für den „Europäischen­unfallbericht“ anfordern. Denn müssen im fremden Land Unfalldaten notiert werden, erleichtert das zweisprachige Formular die Schadensregulierung, erläutert der Zentralruf der Autoversicherer in Ham­burg. Kostenlose Vordrucke gibt es für die 25 Mitgliedsländer der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Informationen im Internet: www.zentralruf.de
dpa

Vor der ersten Fahrt in die Versicherungsakte schauen

Hat das eigene Kind gerade den Führerschein absolviert, sollten Eltern es nicht vorschnell ans Steuer der „Familienkutsche“ lassen. Wichtig ist ein vorheriger Blick in die Kfz-Versicherungspolice, rät der ADAC. Dort hat der Halter unter Umständen angegeben – und dies in der Zwischenzeit vergessen – , dass nur Personen über 25 Jahre den Wagen steuern. Verursacht dann ein 18-Jähriger einen Unfall drohen drastische Strafprämien der Versicherung.

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