Standesregeln der Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes Schleswig-Holstein e.V.
Wir werden unserem gesetzlichen Ausbildungsauftrag und den Ansprüchen unserer Fahrschüler nach bestem Wissen und Gewissen gerecht. Wir haben ein doppeltes Mandat: Einen öffentlichen Auftrag und einen Auftrag seitens unserer Kunden. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorschriften, die unsere Arbeit regeln. Wir bemühen uns auch, den Erwartungen unserer Fahrschüler gerecht zu werden.
Uns ist die Qualität unseres Unterrichts ein besonderes Anliegen. Wir sorgen für eine anregende, gelassene Lernatmosphäre, in der Menschen unterschiedlicher Begabungen sich wohl fühlen können. Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor und sind bei der Bewertung unserer Unterrichtsleistung stets kritisch zu uns selbst.
Wir begegnen unseren Fahrschülern mit einer positiven, vorurteilsfreien Haltung. Wir kommen unseren Fahrschülern mit Freundlichkeit und Geduld entgegen. Wir bemühen uns um Verständnis für die Probleme und besonderen Bedürfnisse unserer Kunden.
Wir fühlen uns unserem Berufsstand verpflichtet. Wir tragen aktiv zur Pflege eines guten gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes bei. Wir beteiligen uns an der Verbandsarbeit und unterstützen die Arbeit unserer Verbandsvertreter.
Wir streben nach kollegialem Verhalten. Wir enthalten uns negativer Äußerungen über andere Fahrlehrer. Wir betreiben keinen Kundenfang durch einen Wettbewerb, der auf Kosten der Qualität der Fahrausbildung geht oder gegen die allgemein gültigen guten Sitten verstößt. Wir kommunizieren miteinander, kooperieren und unterstützen uns.
Wir sind Vorbild für verantwortungsbewusstes, partnerschaftliches und umweltfreundliches Verhalten im Straßenverkehr. Wir zeichnen uns im täglichen Leben durch Rücksichtnahme und Rechtstreue aus.
Wir bemühen uns um eine möglichst aktuelle, zutreffende Analyse des Lernstands unserer Schüler und geben das Ergebnis in verständlicher Form an unsere Fahrschüler weiter. Die Lernstanddiagnose ist Grundlage für die Planung der nächsten Lernschritte und die Entscheidung, ob ein Fahrschüler zur Fahrerlaubnisprüfung angemeldet werden kann. Wir melden unsere Fahrschüler erst dann zur Prüfung an, wenn wir von deren Prüfungsreife überzeugt sind.
Wir nutzen das Abhängigkeitsverhältnis unserer Fahrschüler nicht aus. Die Beziehung zu ihnen ist von Achtung und Taktgefühl geprägt. Die Preise für die Ausbildung sind angemessen, nachvollziehbar und fair.
Wir übernehmen Verantwortung für unseren beruflichen Nachwuchs. Wir leisten nach Möglichkeit einen Beitrag zur Ausbildung junger Fahrlehrer.
Wir nehmen die Angebote zur Fortbildung wahr und halten uns immer auf dem Laufenden. Wir bemühen uns um stetige Steigerung unserer beruflichen und menschlichen Kompetenz.
Wir verhalten uns partnerschaftlich gegenüber den Verwaltungsbehörden, den Prüfern und der Polizei. Wir respektieren deren Kompetenzbereiche und arbeiten mit ihnen zusammen.
Diese Grundsätze wurden auf der Mitgliederversammlung am 25.03.2017, nach Antrag des geschäftsführenden Vorstands, verabschiedet.
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